Wie auf der Autobahn

Wie auf der Autobahn
Den Verantwortlichen sind die Bürger völlig egal
Einmal mehr ging es am Dienstag, dem 8. April 2008 auf der B 293 zu wie auf der Autobahn. Ein LKW jagte den anderen. Mehr von diesem Beitrag lesen

Kein Pardon für geplagte Anwohner

Sitzung des Verkehrsbeirats: Keine Entlastung für B 293
Kein Pardon für geplagte Anwohner
Am 24.4.2008 tagte der Verkehrsbeirat der Stadt Heilbronn. Zwischen 13.30 und ca. 14.30 Uhr fand zunächst eine Verkehrsschau mit einem Bus der Verkehrsbetriebe statt. Auf der Route über Sontheim, Neckargartach, Frankenbach standen auch Anträge zur B 293 auf der Tagesordnung:

1. Herr Stadtrat Dagenbach hat beantragt, im Verlauf der B 293 folgende Verkehrsbeschränkungen für den Lkw-Verkehr einzurichten:
– Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h im Abschnitt von der Einmündung der Adolf-Alter-Straße bis zur Kanalstraße (Neckartalstraße).
– Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h zwischen Ortsetter und Hünderstraße.
2. Die Bürgerbewegung Pro Heilbronn hat beantragt, das inzwischen mit Zustimmung des Regierungspräsidiums eingerichtete Nachtfahrverbot für den Mautausweichverkehr im Verlauf der B 293 auch auf die Tageszeit auszudehnen.

Der Verkehrsbeirat hat allerdings keinerlei beschließende Funktion. Er ist lediglich „beratend“ tätig. Die Entscheidungen trifft letztlich die Verwaltung allein. Er setzt sich aus 9 Mitgliedern des Gemeinderates (4 CDU, 3 SPD, 1 FDP, 1 Grüner) und 10 sogenannten sachkundigen Bürgern zusammen.
Die B 293 wurde von Westen her angefahren, wobei zunächst der Antrag Ausdehnung des 50 km/h-Bereichs „begutachtet“ wurde. Danach kam die 30 km/h-Anliegen zur Besichtigung, allerdings alles in der Vorbeifahrt. Im Vorfeld hatte die Verwaltung in einer Drucksache bereits eine negative(!) Empfehlung abgegeben:
Die zugelassene Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h zwischen der Einmündung der Adolf-Alter-Straße und der Neckartalstraße entspreche nicht den verkehrlichen Erfordernissen unter Berücksichtigung der Verkehrssicherheit und der hohen Verkehrsmengen, heißt es dazu. Eine Aufsplittung der Tempobegrenzung zwischen dem allgemeinen Kfz-Verkehr und dem Lkw-Verkehr hätte zur Folge, dass ein harmonischer Verkehrsablauf innerhalb der zahlreichen Kreuzungen und Einmündungen und der entsprechend gesteuerten Signalprogramme erheblich verschlechtert würde. Es bestehe die Gefahr, dass auch außerhalb der mehrstreifigen Verkehrsführung zusätzliche Überholvorgänge eintreten, die sich sowohl in Bezug auf die Emissionen als auch auf die Verkehrssicherheit negativ auswirken würden, weshalb die Verwaltung eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h für Lkws für problematisch hält und dies sei aus Verkehrssicherheitsgründen nicht ableitbar.
Dasselbe gelte auch für eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit im Außerortsbereich östlich der Hünderstraße. Die Höchstgeschwindigkeit sei dort derzeit auf 70 km/h begrenzt. Bei einer Reduktion des Tempolimits für den Lkw-Verkehr auf 50 km/h wäre zu befürchten, dass dieser von den übrigen Kraftfahrzeugen überholt wird, was insbesondere im Bereich der Signalanlage an der Hünderstraße zu Gefährdungen und erhöhten Emissionen führen würde.
Darüber hinaus habe die Stadt Heilbronn beim Regierungspräsidium bzw. Innenministerium die Ausdehnung des Nachtfahrverbotes für den Lkw-Durchgangsverkehr im Verlauf der B 293 beantragt. Eine Zustimmung hierzu liege noch nicht vor bzw. wurde bisher abgelehnt. Die Verwaltung sei anber weiterhin bemüht, eine Zustimmung zu erhalten und stehe mit dem Regierungspräsidium diesbezüglich noch in Verbindung.
Der PRO-Heilbronn-Vorsitzende Alfred Dagenbach hatte Gelegenheit, als „sachkundiger Bürger“ (BM Hajek) dazu Stellung zu nehmen. Er verwies darauf, daß die LKW von Westen kommend oft erst vor der (roten) Fußgängerampel zur Helmholtzstraße die Bremsen finden. Außerdem sei die B 293 keinesfalls nur einseitig bebaut, wie immer wieder suggeriert wird und sich ganz im Gegenteil der Haselter auf dem Lärmpräsentierteller befindet. Außerdem sei der noch lautere Aspekt „Stadtbahn“ noch garnicht angesprochen worden. Daß die 30kmh-Beschränkung vor allem von Osten her wichtig sei, liege daran, daß viele LKWs bei grüner Ampel Gas geben und beschleunigen, um noch durchzukommen, was dann zu starken Erschütterungen führe. Das von der Verwaltung in der Sitzung vorgetragene Argument, daß bei einer Geschwindigkeitsbegrenzug für LKW dann die PKW diese überholen würden, könne so nicht stimmen, erklärte Dagenbach, weil die Fahrspuren am Sonnenbrunnen dazu gar nicht mehr gewechselt werden könnten. Zur sprache brachte er auch die am Sonnenbrunnen überlangen Rotphasen. Er verwies zudem darauf, daß die Behauptung, „die Leute hätten gewußt, wohin sie ziehen“, nicht stimmt, denn die Häuser an der B 293 seien zumeist längst gestanden, bevor die Straße die heutige Bedeutung erlangte.
Im Anschluß daran erklärte StR Pfeifer (SPD) sowohl Verständnis für die Position der Verwaltung als auch der Anwohner. Er regte aber an, die Reduzierung auf 50 km/h von Westen her deutlicher zu machen. Weiter meldete sich StR Kübler (CDU) damit zu Wort, daß er sich StR Pfeifers Ansicht anschloß und zusätzlich danach fragte, wie Punkt 2 der Drucksache zu verstehen sei. Dies wurde ihm erklärt. Es meldete sich dann noch eine „sachkundige Vertreterin“ (des Gesamtelternbeirats) zu Wort, deren Beitrag etwas indifferenziert die Situation aus gleicher Sicht der Verwaltung beschrieb. Sie hatte in der letzten Sitzung die Auffassung vertreten, die Leute an der B 293 hätten ja gewußt, wohin sie ziehen.
Als Minimalergebnis kam neben der Kenntnisnahme der Position der Verwaltung lediglich die Überlegung zustande, ggf. die 50 km/h-Beschränkung zwischen Hünderstraße und Ortsetter zu verlängern und weitere Schilder aufzustellen.  Außerdem wurde darauf verwiesen, daß in den Pfingstferien westlich des Sonnenbrunnen Leitungsarbeiten zur teilweisen Sperrung führen und der Verkehr über die Adolf-Alter-Straße umgeleitet würde. Danach würde die Straße dort den von uns ebenfalls geforderten neuen Belag, der eine Dämpfung bewirken soll, aufgetragen. 

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