Dagenbach: Keine weitere Verschleppung!
19. Oktober 2016 Hinterlasse einen Kommentar
Baubeginn am Sonnenbrunnen verzögert sich wegen einer Entwidmungsverfügung
Der Gemeinderat hatte am 03.03.2016 die Fortschreibung des Flächennutzungsplans für das Teilgebiet „Sonnenbrunnen II“ festgestellt und den hiermit in Zusammenhang stehenden Bebauungsplan 29 B/16 „Verkehrsführung Sonnenbrunnen“ als Satzung beschlossen.
Baubeginn solle Mitte 2016 sein, Fertigstellung noch vor der Bundesgartenschau im Jahr 2018.
Doch der im Flächennutzungsplan neu dargestellte geplante örtliche Hauptverkehrszug südlich der Bahnlinie Karlsruhe – Heilbronn und die im Bebauungsplan entsprechend festgesetzte öffentliche Verkehrsfläche befinden sich auf gewidmeten Bahnflächen.
Im Bebauungsplan wurde eine aufschiebende Bedingung dergestalt festgesetzt, dass die Umsetzung der Planung erst möglich ist, wenn die betroffenen Bahnfläche n durch eine vollziehbare Entscheidung von Bahnbetriebszwecken freigestellt sind; in der Begründung zur Änderung des Flächennutzungsplans wurde lediglich auf diese Festsetzung im Bebauungsplan hingewiesen.
Mit Erlass vom 01.06.2016 hat das Regierungspräsidium Stuttgart jetzt die Änderung des Flächennutzungsplans unter der aufschiebenden Bedingung der Freistellung der planfestgestellten Bahnflächen von Bahnbetriebszwecken genehmigt.
Dies hat zur Folge, dass der geänderte Flächennutzungsplan und damit auch der Bebauungsplan „29 B/16 Verkehrsführung Sonnenbrunnen“ erst nach einer entsprechenden Entwidmungsverfügung des Eisenbahnbundesamtes bekannt gemacht und somit wirksam bzw. in Kraft gesetzt werden kann.
Zur Umsetzung der Straßenplanung sind – neben der Schaffung der planungsrechtlichen Vorau setzungen – aber auch noch zwei eisenbahnrechtliche Genehmigungen für die Änderung an bestehenden Bahnanlagen und eine wasserrechtliche Genehmigung erforderlich; Grundlage für diese Genehmigungen sollte ein rechtskräftiger Bebauungsplan sein, um das Erfordernis dieser Genehmigungen zu untermauern.
Nach entsprechender Rechtsberatung und Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Stuttgart besteht die Möglichkeit, analog zum Bebauungsplan auch im Flächennutzungsplan eine aufschiebende Bedingung zu verankern und diesen dann ohne Einschränkung zu genehmigen.
Hierfür wird im Flächennutzungsplanausschnitt ein Eintrag vorgenommen und auch die Begründung zum Flächennutzungsplan entsprechend ergänzt.
Gar nicht gefiel das Vorgehen PRO-Stadtrat Alfred Dagenbach, der dazu deutlich wurde:
„Ich habe dazu nur die Fragen im Anschluß an Kollege Tabler:
1. welche Auswirkungen hat diese Drucksache auf die Umsetzung der Maßnahmen;
2. wann ist mit dem Baubeginn zu rechnen;
3. wann ist mit der Fertigstellung zu rechnen?#
Ich frage dies nämlich deshalb, weil ich fast wöchentlich, wenn ich in Böckingen unterwegs bin, von jemanden angesprochen werdem, wann es denn endlich mit dem Umbau losgehen würde.
Man erinnert sich nämlich an die Verschleppung der Saarlandstraße, um die es inzwischen sehr ruhig geworden ist.
Und mich beschleicht langsam das Gefühl, daß es so kommt, wie von mir schon einmal vermutet:
Erst wird das Pferd mit dem Einkaufsmarkt am Schwanz aufgezäumt und dann passiert nichts mehr.“
OB Mergel konterte den Vorwurf, damit sei eine unnötige Schärfe in die Debatte gebracht worden. Die Mitarbeiter der Stadtverwaltung würden alles tun, um das Projekt umzusetzen.
Und BM Hajek bedauert die Verzögerung und kündigt den neuen Baubeginn für 2017 an, es sei auf jeden Fall 2019 fertig.

Weitere Stellungnahmen liegen nicht vor Mehr…
In einer Replik zu OB Mergels Vorwurf erwiderte PRO-Stadtrat Alfred Dagenbach:
„Wir Böckinger sind eben gebrannte Kinder, wir wurden schon viel zu oft hingehalten und es gibt dazu eine ganze Liste, angefangen vom Baugebiet Längelter, die ich aber hier nicht fortsetzen möchte.“